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Immobilie ohne Testament erben

Ein Tes­ta­ment legt die vom Erblass­er gewün­schte Erbrei­hen­folge fest. Hat ein ver­stor­ben­er Eigen­tümer sich allerd­ings nicht zu Lebzeit­en um den Nach­lass seines Ver­mö­gens und Eigen­tums geküm­mert, gibt es eine ungeregelte Erb­folge. Welche Auswirkun­gen hat das für Begün­stigte und was passiert mit der geerbten Immo­bilie?

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Meist ist nicht nur ein Ver­wandter erb­berechtigt. Häu­fig bilden sich Erbge­mein­schaften. Alle Miter­ben in der Erbge­mein­schaft haben die Pflicht den Nach­lass zu ver­wal­ten. Darunter zählen zum Beispiel Sanierungs- und Reparat­u­rar­beit­en am geerbten Haus. Im Zusam­men­hang mit der Erbge­mein­schaft kom­men noch weit­ere kom­plexe Her­aus­forderun­gen auf alle Beteiligten zu. Daher sollte es ein gemein­sames Inter­esse geben, das Ziel der Gemein­schaft, die Auseinan­der­set­zung und somit die Auflö­sung der Erbge­mein­schaft schnell­st­möglich zu erre­ichen.

Gemeinsames Ziel festlegen

Oft ver­fol­gt jede erb­berechtigte Per­son eigene Ziele. Nicht immer einigt man sich auf ein gemein­sames Vorge­hen. Der Eine will eventuell selb­st in der Immo­bilie wohnen. Ein Ander­er möchte eher ver­mi­eten, um somit regelmäßige Nebeneinkün­fte zu erhal­ten. Und ein weit­er­er Miterbe möchte die Immo­bilie gewinnbrin­gend verkaufen. Ein Mak­ler kann pro­fes­sionell abschätzen und begutacht­en, wofür sich die Immo­bilie am besten eignet.

Wie hilft der Makler?

Der Immo­bilienex­perte über­prüft, wie hoch die Kosten für die Ren­ovierung und die Sanierung aus­fall­en. Außer­dem wird der Mark­twert der Immo­bilie pro­fes­sionell ermit­telt. Dadurch kann abgeschätzt wer­den, ob sich die Kosten für eine Reparatur lohnen und ob eine Selb­st­nutzung oder Ver­mi­etung finanziell sin­nvoll ist. Eini­gen sich schließlich alle Miter­ben auf die Auflö­sung der Erbge­mein­schaft durch eine Auseinan­der­set­zungsvere­in­barung, bedeutet das für den neuen Alleineigen­tümer der Erbim­mo­bilie, dass die anderen Miter­ben aus­gezahlt wer­den müssen. Diese Auszahlung kommt dann natür­lich zusät­zlich zu den eventuell sehr hohen Instand­set­zungskosten hinzu. Der Mak­ler kann nach allen Prü­fungs- und Bew­er­tungsver­fahren fest­stellen, ob der Hausverkauf nicht doch der bessere Weg ist.

Kein Miterbe darf fehlen!

Ohne dass alle Miter­ben bekan­nt sind, kann eine Auseinan­der­set­zung aber nicht stat­tfind­en. Bei ein­er ungeregel­ten Erb­folge kann es vorkom­men, dass nicht alle Begün­stigten in der Erbge­mein­schaft bekan­nt sind. Außer­halb der Kern­ver­wandtschaft kön­nen auch ent­fer­nte Fam­i­lien­mit­glieder geerbt haben. Men­schen, die man noch nie ken­nen gel­ernt hat, müssen dem­nach ermit­telt wer­den. Wenn diese auch noch außer­halb Deutsch­lands leben, wird es kom­pliziert. Wer nicht selb­st nach der Ver­wandtschaft suchen möchte oder kann, holt am besten einen Erber­mit­tler mit ins Boot. Der Mak­ler kann bei der Suche nach diesem helfen.

Sie haben eine Immo­bilie ohne Tes­ta­ment geerbt und wis­sen nicht was damit passieren soll? Dann kon­tak­tieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier:

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/

https://www.ra-knoop.de/ratgeber-recht/40-ratgeber-erbrecht-zehn-irrtuemer.html

https://november.de/ratgeber/erbe/gesetzliche-erbfolge/

 

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: © Natvas/Depositphotos.com

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