ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe
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So berechnet ein Makler den Wert einer Immobilie

Holzhäuser stehen auf einem rosafarbenen Untergrund. Vor den Häusern liegt eine Lupe, die auf die fundierte Bewertung von Immobilien hinweisen soll.

Die eigene oder die geerbte Immo­bilie soll nun endlich verkauft wer­den. Doch bevor es mit der Ver­mark­tung richtig los­ge­ht, ste­ht die Wert­er­mit­tlung an. Im Inter­net find­en sich zahlre­iche Online-Rech­n­er, die eine schnelle, mark­t­gerechte Wert­er­mit­tlung ver­sprechen. Doch Achtung: man kann diese Ange­bote zur groben Ori­en­tierung nutzen, aber sie erset­zen nicht die Ein­schätzung eines pro­fes­sionellen Mak­lers.

Denn auch wenn das Ergeb­nis nach nur weni­gen Klicks auf dem Bild­schirm erscheint, ver­trauen sollte man ihm nicht. Zur genauen Bew­er­tung ein­er Immo­bilie müssen viele Punk­te berück­sichtigt und Unter­la­gen in Augen­schein genom­men wer­den. Und nicht nur Zus­tand, Ausstat­tung und Lage sind wichtig, um den Wert mark­t­gerecht zu berech­nen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf pro­fes­sionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kon­tak­tieren Sie uns.

 

Direkt vor Ort

Wenn es pro­fes­sionell zuge­hen soll, find­et eine Wert­er­mit­tlung direkt vor Ort statt. Ein Sachver­ständi­ger oder ein Mak­ler kommt auf jeden Fall direkt zu Ihnen, um eine reale Ein­schätzung vornehmen zu kön­nen. Ein lokaler Mak­ler ist zudem neu­tral und hat einen objek­tiv­en Blick auf Ihre Immo­bilie. Zudem ken­nt er sich mit der regionalen Lage und den Immo­bilien­preisen aus. All das führt dazu, dass er den Verkehr­swert (auch Mark­twert genan­nt) fachgerecht ermit­teln kann. Auch bei Schön­heit­srepara­turen- oder Ren­ovierungs­be­darf schaut er genau hin.

Gibt es Mängel?

Bei der Bege­hung und Ein­schätzung der Immo­bilie wird der Mak­ler auch genau auf Män­gel acht­en. Sie bee­in­flussen nicht nur den Wert, auch im Exposé müssen sie benan­nt wer­den. Auch bauliche Beson­der­heit­en wie eine unübliche Aufteilung der Räume haben darauf Ein­fluss. Nach dem äußer­lichen Check wird sich der Mak­ler mit den Unter­la­gen beschäfti­gen.

Welche Unterlagen werden berücksichtigt?

Ob es Ansprüche von Drit­ten gibt, ver­rät der Grund­buchauszug. Das heißt, ob es Vorkaufs‑, Wohn-oder Nießbrauchrechte gibt. Auch Nach­weise über vorgenommene Sanierun­gen schaut sich ein Mak­ler genau an. Ist die zu verkaufende Immo­bilie eine Eigen­tumswoh­nung, sind neben Nebenkostenabrech­nun­gen, Teilungserk­lärung und Aufteilungs­plan auch die Pro­tokolle der let­zten drei Eigen­tümerver­samm­lun­gen von Bedeu­tung. Ist die Immo­bilie ver­mi­etet, kom­men die entsprechen­den Unter­la­gen dazu.

Lieber auf einen „echten“ Makler setzen

Egal ob Ver­gle­ich­swertver­fahren (bei unbe­baut­en Grund­stück­en und Eigen­tumswoh­nun­gen), Sach­w­ertver­fahren (bei Häusern ohne Ver­gle­ich­sob­jekt) oder Ertragswertver­fahren (bei der Wert­er­mit­tlung für Mehrfam­i­lien­häuser und Gewer­beim­mo­bilien) – so eine Wert­er­mit­tlung ist aufwendig, benötigt eine gute Por­tion Sorgfalt und Erfahrung. Fak­toren, die eine schnelle Ermit­tlung im Inter­net nicht aufweisen kann. Auf einen region­al ver­net­zten Profi-Mak­ler aus Fleisch und Blut hinge­gen ist Ver­lass.

Sie möcht­en wis­sen, wie viel Ihre Immo­bilie wert ist? Fra­gen Sie uns! Wir berat­en Sie gern.


Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: © ilixe48/Depositphotos.com

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Martin Höpfner

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