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Darum ist der Energieausweis so wichtig

Grund­sät­zlich gilt: Jed­er, der ein Haus oder eine Woh­nung verkaufen oder ver­mi­eten will, benötigt einen Energieausweis. Fehlt der Energieausweis zur Besich­ti­gung oder wird gegen die Vor­gaben des Geset­zge­bers ver­stoßen, dro­hen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Deshalb soll­ten Sie beim Energieausweis einiges beacht­en.

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Der Energieausweis doku­men­tiert steck­brie­far­tig den Energi­e­s­tandard eines Haus­es, also wie viel Energie das Haus ver­braucht. Vere­in­facht dargestellt wird das mit den Energieef­fizien­zk­lassen. Die Skala reicht von Klasse A+, einem sehr guten Ver­brauch­swert, bis zu Klasse H, was einen sehr hohen Energie­ver­brauch anzeigt. Außer­dem find­et man all­ge­meine Angaben zum Gebäude, wie das Bau­jahr des Haus­es und die Art der Heizung, also beispiel­sweise Öl oder Gas.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Den Bedarf­sausweis und den Ver­brauch­sausweis. Den Unter­schied zwis­chen Ver­brauch­sausweis und Bedarf­sausweis kann man sich mit dieser kleinen Esels­brücke merken: Der Bedarf­sausweis bedarf ein­er Berech­nung. Und zwar ein­er, der keine Ver­brauch­swerte zu Grunde liegen. Das ist bei Neubaupro­jek­ten oft der Fall. Die zukün­fti­gen Energie­ver­bräuche müssen schon in der Pla­nungsphase über eine aufwendi­ge Berech­nung ermit­telt wer­den. Dabei wer­den sämtliche Fak­toren wie die Däm­mung der Außen­wand, die Energieklassen der Fen­ster und die Heizung­stech­nik ein­be­zo­gen. Aber auch die Lage des Gebäudes und die Bau­form spie­len eine Rolle. Die the­o­retis­che Grund­lage dieser Berech­nung ist immer gle­ich, damit Energiew­erte von Gebäu­den objek­tiv ver­gle­ich­bar wer­den. Den­noch sind die Werte mit Vor­sicht zu betra­cht­en. Denn sie berück­sichti­gen nicht das eigene Heizver­hal­ten oder den typ­is­chen Energie­ver­brauch eines Haushalts.

Die tat­säch­lichen Ver­brauch­swerte eines Haushalts sind immer indi­vidu­ell und davon abhängig, in welch­er Kom­fort­zone sich die Bewohn­er wohlfühlen. Wer gerne lang duscht und in sich in sein­er Woh­nung gern bei kusche­li­gen 24 Grad Cel­sius aufhält, hat natür­lich eine schlechtere Energiebi­lanz als jene Ver­brauch­er, die regelmäßig die Heizung abdrehen, wenn sie das Haus ver­lassen.

Entschei­dend ist also: die Heizung und Warmwasser­nutzung. Der Ver­brauch­sausweis gibt die tat­säch­lich ver­brauchte Energie eines Haus­es an, indem der reale Ver­brauch gemessen wird. Er wird mit den Zahlen der Heizung und der Warmwasser­bere­itung erstellt. Bei­des wird in Kilo­wattstun­den pro Jahr und Quadrat­meter Gebäu­de­nutzfläche angegeben. Grund­lage für die Berech­nung sind meist Heizkostenabrech­nun­gen der let­zten drei Jahre. Der Ver­brauch­sausweis ist zwar nicht so aus­sagkräftig wie der Bedarf­sausweis, dafür aber gün­stiger in der Erstel­lung.

Bei der Erstel­lung sollte aber darauf geachtet wer­den, wer ihn erstellt. Im Inter­net gibt es viele gün­stige Ange­bote, aber da sollte man vor­sichtig sein, denn die Qual­ität ist oft man­gel­haft. Am sich­er­sten ist es, wenn Sie sich dabei berat­en lassen. Durch ihre langjährige Erfahrung wis­sen Immo­bilienex­perten, wer Ihnen einen geeigneten Energieausweis ausstellen kann. Dies sind in der Regel qual­i­fizierte und zuge­lassene Fach­leute wie Architek­ten, Inge­nieure, Handw­erksmeis­ter mit entsprechen­der Zusatzaus­bil­dung oder Energieber­ater ausstellen. Dabei soll­ten Sie auf die Unab­hängigkeit der Berater acht­en. Beim Bun­de­samt für Aus­fuhrkon­trolle (BAFA), der KfW-Banken­gruppe oder der deutschen Energie-Agen­tur (dena) find­en Sie Lis­ten mit unab­hängi­gen und qual­i­fizierten Fach­leuten.

 

Haben Sie Fra­gen zum Energieausweis? Lassen Sie sich von unseren Experten berat­en.

 

 

Fotos: Vladimirs

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