ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe
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Verrentung der Immobilie: Rente aufbessern mit der Leibrente

Wenig Rente gepaart mit jährlich steigen­den Leben­shal­tungskosten und eventuell notwendi­gen Arbeit­en an der eige­nen Immo­bilie sind keine guten Voraus­set­zun­gen, um im Alter finanziell kom­fort­a­bel zu leben. Eine Ver­ren­tung mit Leibrente kann Abhil­fe schaf­fen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf pro­fes­sionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kon­tak­tieren Sie uns.

 

Einige Rent­ner, die ein Haus besitzen, haben eine sehr knappe Rente, die kaum beziehungsweise ger­ade so zum Leben reicht. Einige Senioren gehen daher neben­bei arbeit­en. Auch wenn sie es nicht mehr müssten oder gesund­heitlich eingeschränkt sind. Eine gute Lösung für ältere Haus­be­sitzer mehr Geld im Monat zu haben, ist da die Ver­ren­tung der Immo­bilie, also der Verkauf mit monatlich­er Renten­zahlung und (oder ohne) Wohn­recht. Ein Auszahlungsmod­ell ist die Leibrente.

So funktioniert die Leibrente

Entschei­det sich der Verkäufer für die Leibrente, erhält dieser bis zum Lebensende Geld vom Käufer. Das Geld wird monatlich aus­gezahlt oder wird mit ein­er Ein­malzahlung kom­biniert. Je höher die Summe der Ein­malzahlung aus­fällt, desto geringer ist der monatliche Betrag der Leibrente.

Berechnung der Leibrente

Die Höhe der Leibrente hängt von drei Haupt­fak­toren ab. Dazu zählen der Immo­bilien­wert, der Wert des Wohn­rechts und die Lebenser­wartung des Verkäufers. Der Immo­bilien­wert muss pro­fes­sionell und objek­tiv durch einen Mak­ler oder einen Gutachter ermit­telt wer­den.

Wichtig ist zu wis­sen, dass nicht die gesamte Höhe des ermit­tel­ten Immo­bilien­wertes herange­zo­gen wird für die Auszahlungssumme der lebenslan­gen Rente. Denn das Wohn­recht, das im Grund­buch fest­ge­hal­ten wird, senkt den Immo­bilien­wert und wird am Ende vom Verkehr­swert der Immo­bilie sub­trahiert.

Zusät­zlich wird das Risiko der ungewis­sen Lebenser­wartung mit berech­net. Dafür wer­den offizielle Sta­tis­tiken des sta­tis­tis­chen Bun­de­samtes ver­wen­det. Entschei­det sich ein Senioren­paar für die Leibrente, wird die sta­tis­tis­che Lebenser­wartung desjeni­gen bei der Berech­nung herange­zo­gen, der länger lebt. Neben diesen Fak­toren gibt es aber noch weit­ere, die die Gesamthöhe der Leibrente bee­in­flussen.

Grund­sät­zlich ist die Berech­nung der lebenslan­gen Auszahlung für jeden Fall indi­vidu­ell und muss von einem Profi­mak­ler vorgenom­men wer­den. Wer eine höhere Leibrente erhal­ten möchte, kann die Immo­bilie aber auch ohne Wohn­recht ver­renten und einen höheren monatlichen Betrag vom Käufer erhal­ten.

Rentenkaufvertrag verhandeln

Der Ver­trag ist flex­i­bel gestalt­bar und dadurch sehr indi­vidu­ell ver­han­del­bar. Beispiel­sweise kann der Kauf­preis, je nach Auszahlungsvere­in­barung (monatlich und/ oder ein­ma­lig) zum Teil oder kom­plett ver­rentet wer­den. Zudem kann es sin­nvoll sein, Bedin­gun­gen für eine mögliche Rück­ab­wick­lung des Verkaufs auszuhan­deln. Der Verkäufer kön­nte außer­dem eine dynamis­che Auszahlung vere­in­baren, die sich den jährlich steigen­den Leben­shal­tungskosten anpasst.

Möcht­en Sie wis­sen, ob sich eine Ver­ren­tung Ihrer Immo­bilie lohnt? Kon­tak­tieren Sie uns! Wir berat­en Sie gern.

 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier:

https://www.test.de/Immobilienrente-Haus-verkaufen-und-trotzdem-weiter-drin-wohnen-1814463–0/

https://www.pflegehilfe.org/immobilienverrentung

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-744-tjRqya5NlTiqrooy75M1-ap1

 

Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: © gstockstudio/depositfotos.com

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