ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe
hat 4,70 von 5 Sternen
191 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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10 Gründe für den Verkauf mit einem Makler

1. Sichere Ermit­tlung des Kauf­preis­es / Pric­ing

Das richtige Pric­ing ist ganz weit vorne, wenn es um die Notwendigkeit eines Mak­lers geht.
Denn ein zu hoch oder zu niedrig ange­set­zter Preis kann zu Ver­mö­gensver­lus­ten führen.
Wobei wir bei der richti­gen Pre­is­find­ung wären, die nur ein pro­fes­sioneller Mak­ler auf­grund
sein­er Mark­tken­nt­nis und Exper­tise leis­ten kann. Er bietet Gewis­sheit bei der Beurteilung der
Lage und des Zus­tandes der Immo­bilie und definiert so den wichti­gen Wert des Kau­fob­jek­ts.

2. Opti­male Präsen­ta­tion des Objek­tes / pro­fes­sionelle Wer­bung und Ver­mark­tung

Sie möcht­en bonitätsstarke und zuver­läs­sige Käufer? Dann müssen Sie Ihren Inter­essen­tenkreis auch mit pro­fes­sionellen Exposés und hochw­er­ti­gen Inser­at­en ansprechen. Ihr Mak­ler bere­it­et Ihre Immo­bilie pro­fes­sionell auf. Dazu gehören erstk­las­sige Fotos, saubere Grun­drisse und voll­ständi­ge Unter­la­gen. Um den opti­malen Käufer zu find­en, ist es häu­fig nicht aus­re­ichend, die Immo­bilie in nur einem Medi­um zu inserieren. Ihr Mak­ler ver­fügt über viel Ver­mark­tungser­fahrung, ken­nt die besten Inter­net­plat­tfor­men sowie die rel­e­van­testen Print­pub­lika­tio­nen und kann darüber hin­aus auf ihm vor­liegende Käufer­an­fra­gen zurück-greifen.

3. Beschaf­fung des geset­zlichen Energieausweis­es

Für grund­sät­zlich jede Immo­bilie muss der geset­zlich vorgeschriebene Energieausweis vor­liegen. Die darin enthal­te­nen Infor­ma­tio­nen müssen in den Inser­at­en über­nom­men wer­den. Fehlt der Energieausweis, unter­stützt Sie Ihr Mak­ler bei der Beschaf­fung und Erfül­lung der Pflicht­en nach der Energieeinsparverord­nung – oft­mals kostengün­stiger und immer unkom­pliziert­er als in Eigen­regie. Er achtet auch darauf, dass alle rel­e­van­ten Angaben im Inser­at enthal­ten sind. Fehler­hafte Anzeigen kön­nen eine Ord­nungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geah­n­det wer­den kön­nen. Zudem han­delt der Eigen­tümer grund­sät­zlich ord­nungswidrig, wenn er bei der Besich­ti­gung keinen Energieausweis vor­legt.

4. Durch­führung der Besich­ti­gun­gen

Ger­ade die inter­es­san­testen Käufer sind häu­fig beru­flich zeitlich gebun­den. Oft ist es daher schwierig, Verkäufer und Kaufin­ter­essent ter­min­lich unter einen Hut zu brin­gen. Der pro­fes­sionelle Immo­bilien Mak­ler übern­immt gerne die Vere­in­barung und Durch­führung von Besich­ti­gung­ster­mi­nen – bei Bedarf auch außer­halb der üblichen Geschäft­szeit­en. Bere­its im Vor­feld wer­den die Inter­essen­ten qual­i­fiziert. Bei der Besich­ti­gung zeigt ein Immo­bilien Mak­ler nicht nur die Immo­bile, son­dern prüft auch den Inter­essen­ten im per­sön­lichen Gespräch. Bei guten Mak­lern wer­den keine Massenbesich­ti­gun­gen durchge­führt, da man bei ein­er Massenbesich­ti­gung nicht den richti­gen Käufer find­en kann.

5. Bonität­sprü­fung

Aus den Per­so­n­en, die nach der Besich­ti­gung ern­sthaftes Inter­esse an der Immo­bilie bekun­den, stellt der Immo­bilien Mak­ler eine Vorauswahl zusam­men. Grund­lage bildet nicht nur der erste Ein­druck, son­dern auch die oblig­a­torische Bonität­sprü­fung bei der Cred­it Reform etc., damit Sie die höch­st­mögliche Sicher­heit erhal­ten, nicht an einen Träumer zu ger­at­en.

6. Vor­bere­itung des notariellen Kaufver­trages

Der Mak­ler sorgt für einen kor­rek­ten, rei­bungslosen Ablauf inklu­sive Begleitung zum Notar. Soll­ten Sie zum ersten Mal in Ihrem Leben eine Immo­bilie verkaufen, dann wis­sen Sie sich­er nicht, auf welche Dinge Sie acht­en müssen und welche Risiken auftreten kön­nen, ins­beson­dere in der Abwick­lung oder in der Gestal­tung der Kaufverträge. Hier hil­ft Ihnen der Mak­ler und begleit­en Sie vom ersten bis zum let­zten Schritt. 

7. Erhal­tung der Pri­vat­sphäre des Eigentümers/ Verkäufer

Der Mak­ler übern­immt zudem die wichtige Puffer­funk­tion zwis­chen Ihnen und den Inter­essen­ten. Wir bewahren die nötige Dis­tanz und kön­nen so als Ver­mit­tler zwis­chen Eigen­tümer und Inter­essen­ten helfen. Für Eigen­tümer ist der Immo­bilien­verkauf oft auch eine emo­tionale Angele­gen­heit. Wir als Immo­bilien­mak­ler kön­nen hier die nötige Dis­tanz bewahren und haben einen neu­tralen Blick bei kri­tis­chen Fra­gen von Inter­essen­ten.

8. Lokale Mak­ler / Bekan­ntheits­grad

Der lokale Mak­ler vor Ort ver­fügt in der Regel über einen großen Kun­den­stamm und somit über eine große Daten­bank an sol­ven­ten Kaufin­ter­essen­ten. Dieses sorgt oft für eine schnelle sowie rei­bungslose Ver­mit­tlung. Sie sind über­all präsent und präsen­tieren sich in allen Verkauf­s­portal­en und Social Media-Kanälen ( ImmoScout24,  Immow­elt,  Immon­et, etc. Google, Face­book, Insta­gram, XING ), sowie auf der eige­nen Home­page.

9. Freizeit­gewinn

Ein Immo­bilien­verkauf kostet eine Menge Zeit, beson­ders wenn man noch recht wenig Erfahrung im Verkauf hat. Unter­la­gen, Behör­dengänge, Ver­mark­tung, Besich­ti­gung­ster­mine, Erre­ich­barkeit… Wenn Sie sich dazu entschließen eine Immo­bilie selb­st zu verkaufen, soll­ten Sie sich dem enor­men Zeitaufwand bewusst sein. Ihr Mak­ler küm­mert sich um die kom­plette Beschaf­fung der notwendi­gen Unter­la­gen.

10. Haftpflicht

Der Mak­ler sollte eine Ver­mö­genss­chaden-Haftpflichtver­sicherung abgeschlossen haben. Auch qual­i­fizierte Mak­ler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ern­st­fall kann etwas so Sim­ples wie ein überse­hen­er Zahlen­dreher finanzielle Fol­gen erhe­blichen Aus­maßes haben. Pro­fes­sionelle Mak­ler sich­ern daher sich und damit ihre Kun­den vor möglichen Schä­den auf­grund ein­er Panne, eines Irrtums oder eines Verse­hens ab. Die im IVD organ­isierten Mak­ler sind verpflichtet, eine solche Ver­sicherung abzuschließen.

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