Hat man in den gemeinsamen Jahren eine Immobilie erworben, geschah das meist mit der Zuhilfenahme eines Kredits. Trennt man sich dann oder lässt sich scheiden, bevor das Zuhause abbezahlt ist, wird es schwierig. Wie soll es mit der Finanzierung weitergehen?
Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.
Derjenige, der den Kredit aufgenommen hat, haftet auch für die Rückzahlung. Haben also beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet, haften auch beide für die Rückzahlung. Für die Bank hat es keine Bedeutung, ob man zusammen oder voneinander getrennt lebt.
Auch, wer im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist, ist der Bank egal. Wer also auszieht und nicht im Grundbuch steht, muss ebenso die Raten weiterzahlen wie derjenige, der in der Immobilie wohnen bleibt. Daraus wird schnell eine doppelte Belastung, denn schließlich gilt es auch, für eine neue Bleibe die Miete zu zahlen.
Was ist eine Schuldhaftungsentlassung?
Es gibt eine Möglichkeit, sich von der Mithaftung befreien zu lassen: mit einer sogenannten Schuldhaftungsentlassung. Diese zu erreichen, ist allerdings nicht ganz einfach. Es muss sichergestellt werden, dass der verbleibende Kreditnehmer die restlichen Raten allein zahlen kann.
Vermeiden Sie die Zwangsversteigerung
Kann man sich nicht einigen oder will den Kredit nicht mehr zurückzahlen, droht eine Zwangsversteigerung. Das sollten Sie unbedingt umschiffen, denn bei einer solchen wird die Immobilie schnell zum Schnäppchen und Sie bekommen viel weniger Geld als Sie dachten. Auch können Sie nicht mitentscheiden, wer Ihre Immobilie kauft.
Verkaufen oder doch behalten?
Immer wieder kommt es vor, dass einer der beiden Ex-Partner in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben möchte. Das bedeutet, dass er den anderen auszahlen muss. Das und die Übernahme des Kredits sind allerdings schnell zu viel für eine Person. Daher entscheiden sich viele dann doch für den Verkauf. Damit wird dann die Restschuld getilgt und mit ein bisschen Glück bleibt noch etwas für den Neustart übrig. Da es bei einem Immobilienverkauf in der Scheidung viel zu klären gibt und neben Vermarktung und Besichtigungsmanagement noch so Einiges mehr auf das Ex-Paar zukommt, sollte ein lokaler Qualitätsmakler beauftragt werden, der das alles übernimmt.
An die Vorfälligkeitsentschädigung denken
Wird eine Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft und damit der Darlehensvertrag gekündigt, muss man der Bank eine Gebühr zahlen, und zwar die Vorfälligkeitsentschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Kredithöhe, den Konditionen, der Laufzeit und dem Zinssatz.
Sie befinden sich in der Scheidung und suchen die beste Lösung für Ihre gemeinsame Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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