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Müssen bei der Immobilienverrentung Steuern gezahlt werden?

Ein älteres Paar läuft Arm in Arm am Strand entlang - Immobilienverrentung

Die Immo­bilien­ver­ren­tung ist eine attrak­tive Möglichkeit für Senioren, die Rente aufzu­s­tock­en. Doch je nach Ver­ren­tungsmod­ell kön­nen Steuern anfall­en. Welche das sind, ver­rat­en wir Ihnen gern.

Wer barrierefrei wohnt, hat im Alter weniger Probleme.

Mit unser­er Unter­stützung ist Ihr alters­gerecht­es Zuhause nichtweit. Kon­tak­tieren Sie uns!

 

Eigen­tümer eines Ein­fam­i­lien­haus­es oder ein­er Woh­nung, die nach Ablauf der Speku­la­tions­frist ihre Immo­bilie verkaufen, müssen keine Steuern zahlen. Auch wer seine Immo­bilie ver­rentet, also sie verkauft und sich ein Wohn­recht sichert, muss keine Steuern zahlen, solange er sich für eine Ein­malzahlung entschei­det. Wer hinge­gen sich dage­gen für monatliche Renten­zahlun­gen wählt, muss einen Teil davon ver­s­teuern.

Wie viele Steuern fallen an?

Wenn Sie sich für eine Leibrente entschei­den, die Rente also lebenslang gezahlt wird, gilt ein Teil der Rentenein­nah­men als einkom­menss­teuerpflichtig. Das ist der soge­nan­nte Ertragsan­teil. Seine Höhe ist im § 22 des Einkom­men­steuerge­set­zes geregelt. Er ist von Ihrem Alter abhängig. Mit 68 Jahren liegt er bei 16 Prozent. Dieser Anteil sinkt im Laufe der Jahre. Ab einem Alter von 97 Jahren muss nur noch ein Prozent der monatlichen Rente ver­s­teuert wer­den.

Wenn Sie sich für eine Zeitrente entschei­den, die Rente also beispiel­sweise für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren gezahlt wird, ist der zu ver­s­teuernde Ertragsan­teil gestaffelt. Bei einem Zeitraum von fünf Jahren müssen fünf Prozent der Rente ver­s­teuert wer­den. Bei zehn­jähriger Laufzeit 12 Prozent.

Wie hoch ist die Rentenzahlung?

Bei der Leibrente wer­den die Zahlun­gen für den Rest Ihres Lebens gezahlt. Wie hoch die Rente aus­fällt, ist von Ihrer sta­tis­tisch erwart­baren verbleiben­den Lebens­dauer abhängig. Der genauen Berech­nung liegt eine kom­plizierte Formel zu Grunde.

Ein Rechenbeispiel

Ihre Immo­bilie ist 400.000 Euro wert. Davon wird das Wohn­recht abge­zo­gen, sagen wir der Ein­fach­heit hal­ber 100.000 Euro. Wenn Ihre sta­tis­tis­che restliche Lebenser­wartung bei 20 Jahren liegt und Sie beispiel­sweise eine Ein­malzahlung in Höhe von 100.000 Euro erhal­ten, verteilen sich die restlichen 200.000 Euro auf diese 20 Jahre. Das sind jährlich 10.000 Euro. Wenn Sie zum Beispiel 70 Jahre alt sind, müssen 15 Prozent der 10.000 Euro, also 1.500 Euro, ver­s­teuert wer­den.

Immobilienverrentung nur mit Profi

Was die Steuern bet­rifft, soll­ten Sie sich in jedem Fall von einem Steuer­ex­perten berat­en lassen. Um her­auszufind­en, welch­es Ver­ren­tungsmod­ell am besten zu Ihrer indi­vidu­ellen Sit­u­a­tion passt, soll­ten Sie sich an einen Profi wen­den. Ein lokaler Qual­itäts­mak­ler berät Sie zu Ihren Möglichkeit­en.

Über­legen Sie, ob die Immo­bilien­ver­ren­tung für Sie in Frage kommt? Kon­tak­tieren Sie uns! Wir berat­en Sie gern.

 

 

Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

 

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Fotos: © dmbaker/Depositphotos.com

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