ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe
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Lohnt sich ein lebenslanges Wohnrecht?

Mann unterschreibt Vertrag. Es ist nur die Hand zu sehen, die einen Stift hält.

Durch ein lebenslanges Wohn­recht kann man in ein­er Immo­bilie wohnen, ohne dass man sie besitzt oder dafür Miete zahlt. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie Ihre Immo­bilie an Ihre Nachkom­men ver­schenken oder sie ver­renten möcht­en. Was Sie dabei beacht­en soll­ten, lesen Sie hier.

Steigende Preise in allen Bere­ichen, Verk­nap­pung von Wohn­raum und eventuell noch Schulden auf dem Zettel: da fra­gen sich vor allem Ältere, wie sie sich absich­ern kön­nen, wenn sie Ihre Immo­bilie verkaufen. Das lebenslange Wohn­recht ist eine attrak­tive Lösung, die im Grund­buch ver­ankert wird und eine große Sicher­heit bietet. Haben Sie dieses Recht inne, dür­fen Sie bis zu Ihrem Lebensende in der Immo­bilie wohnen bleiben. Sollte der Eigen­tümer in dieser Zeit ein weit­eres Mal wech­seln – keine Sorge, das Wohn­recht ist an die Immo­bilie gebun­den.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf pro­fes­sionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kon­tak­tieren Sie uns.

 

Wohnrecht bei Verrentung und Schenkung

Es kommt nicht sel­ten vor, dass Eigen­tümer ihre Immo­bilie ver­schenken möcht­en, etwa an die eige­nen Kinder. Auch in diesem Fall lässt sich ein Wohn­recht vere­in­baren. Soll­ten Sie sich für eine Ver­ren­tung entschei­den, da Sie Ihr Haus lieber verkaufen wollen, kön­nen Sie sich eben­falls ein Wohn­recht ein­räu­men lassen. Geld aus dem Verkauf gibt es oben­drein. Sie kön­nen es sich als ein­ma­lige Summe oder als monatliche Rente auszahlen lassen. Oder bei­des, denn es sind auch Vari­anten möglich.

Lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch

Damit Sie rechtlich abgesichert sind, muss und wird das Wohn­recht im Grund­buch einge­tra­gen. So wird sichergestellt, dass es nicht ent­zo­gen oder gekündigt wer­den kann. Ein Rück­forderungsrecht ist eben­falls sin­nvoll. Dies wird von Nutzen sein, wenn etwa der­jenige, dem die Immo­bilie über­tra­gen wurde, insol­vent wird. Dann kann der frühere Eigen­tümer sie zurück­fordern, so dass sie dann vor der Insol­ven­zvoll­streck­ung geschützt ist.

Alternative Nießbrauchrecht

Wird ein Nießbrauchrecht vere­in­bart, kann die Immo­bilie über das Wohn­recht hin­aus genutzt wer­den. Das heißt, dass der Nutzer sie wirtschaftlich nutzen kann, indem er sie ganz oder teil­weise ver­mi­etet. Das ist von Vorteil, wenn er etwa pflegebedürftig wird und in ein Pflege­heim zieht oder aber seinen Lebens­abend im Aus­land ver­brin­gen möchte. Zu beacht­en ist hier­bei, dass der­jenige, der das Nießbrauchrecht innehat, für die anfal­l­en­den Instand­hal­tungs- und Bewirtschaf­tungskosten zuständig ist.

Sie möcht­en wis­sen, ob ein lebenslanges Wohn­recht eine Option für Sie ist und was Sie dabei berück­sichti­gen müssen? Kon­tak­tieren Sie uns! Wir berat­en Sie gern.

 

Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: ©Gajus-Images/Depositphotos.com

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