Durch ein lebenslanges Wohnrecht kann man in einer Immobilie wohnen, ohne dass man sie besitzt oder dafür Miete zahlt. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie Ihre Immobilie an Ihre Nachkommen verschenken oder sie verrenten möchten. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.
Steigende Preise in allen Bereichen, Verknappung von Wohnraum und eventuell noch Schulden auf dem Zettel: da fragen sich vor allem Ältere, wie sie sich absichern können, wenn sie Ihre Immobilie verkaufen. Das lebenslange Wohnrecht ist eine attraktive Lösung, die im Grundbuch verankert wird und eine große Sicherheit bietet. Haben Sie dieses Recht inne, dürfen Sie bis zu Ihrem Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben. Sollte der Eigentümer in dieser Zeit ein weiteres Mal wechseln – keine Sorge, das Wohnrecht ist an die Immobilie gebunden.
Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.
Wohnrecht bei Verrentung und Schenkung
Es kommt nicht selten vor, dass Eigentümer ihre Immobilie verschenken möchten, etwa an die eigenen Kinder. Auch in diesem Fall lässt sich ein Wohnrecht vereinbaren. Sollten Sie sich für eine Verrentung entscheiden, da Sie Ihr Haus lieber verkaufen wollen, können Sie sich ebenfalls ein Wohnrecht einräumen lassen. Geld aus dem Verkauf gibt es obendrein. Sie können es sich als einmalige Summe oder als monatliche Rente auszahlen lassen. Oder beides, denn es sind auch Varianten möglich.
Lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch
Damit Sie rechtlich abgesichert sind, muss und wird das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. So wird sichergestellt, dass es nicht entzogen oder gekündigt werden kann. Ein Rückforderungsrecht ist ebenfalls sinnvoll. Dies wird von Nutzen sein, wenn etwa derjenige, dem die Immobilie übertragen wurde, insolvent wird. Dann kann der frühere Eigentümer sie zurückfordern, so dass sie dann vor der Insolvenzvollstreckung geschützt ist.
Alternative Nießbrauchrecht
Wird ein Nießbrauchrecht vereinbart, kann die Immobilie über das Wohnrecht hinaus genutzt werden. Das heißt, dass der Nutzer sie wirtschaftlich nutzen kann, indem er sie ganz oder teilweise vermietet. Das ist von Vorteil, wenn er etwa pflegebedürftig wird und in ein Pflegeheim zieht oder aber seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte. Zu beachten ist hierbei, dass derjenige, der das Nießbrauchrecht innehat, für die anfallenden Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten zuständig ist.
Sie möchten wissen, ob ein lebenslanges Wohnrecht eine Option für Sie ist und was Sie dabei berücksichtigen müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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