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Lohnt sich der Teilverkauf zur Verrentung?

3D-Animation zweistöckigese Einfamilienhaus wird durch eine Säge in zwei Abschnitte geteilt.

Ältere Eigen­tümer kön­nen neben dem voll­ständi­gen Immo­bilien­verkauf mit Wohn­recht und regelmäßi­gen zusät­zlichen Renten­zahlun­gen auch nur einen Teil ihrer Immo­bilie verkaufen. Dabei erhal­ten sie sofort eine größere Summe Geld und sind immer noch Immo­bilienbe­sitzer. Verkauft wird dabei an Unternehmen, die auf diese Art des Teil­verkaufs spezial­isiert sind.

Das Konzept ist in Deutsch­land noch nicht allzu weit ver­bre­it­et, sodass es nicht viele Anbi­eter auf dem Markt gibt, mit denen ein Teil­verkauf einge­gan­gen wer­den kann. Wer sich dafür entschei­det, verkauft in der Regel Immo­bilien, die nicht über mehrere abgeschlossene Wohnein­heit­en ver­fü­gen, an einen Teil­verkauf­san­bi­eter, der dann Miteigen­tümer wird. Daher spielt das Woh­nung­seigen­tums­ge­setz bei dieser Art des Teil­verkaufs keine Rolle und unter­schei­det sich fol­glich auch davon.

Für den Teil­verkauf zur Ver­ren­tung veräußert der Eigen­tümer zwis­chen 10 und max­i­mal 50 Prozent der Immo­bilie an den Käufer. Jed­er Anbi­eter hat andere Kon­di­tio­nen. Vor allem in Bezug auf anfal­l­ende Ent­gelte oder die Wert­sicherungsklausel. Ein lokaler Mak­ler kann Eigen­tümer zu den Teil­verkauf­san­bi­etern berat­en, auf Wun­sch Kon­di­tio­nen ver­gle­ichen, prüfen, ob sich ein Teil­verkauf im indi­vidu­ellen Fall lohnt und Alter­na­tiv­en aufzeigen.

Ablauf des Teilverkaufs

Der Eigen­tümer bes­timmt, welchen Hausteil er verkauft. Eini­gen sich bei­de Seit­en, muss pro­fes­sionell und unab­hängig der Immo­bilien­wert ermit­telt wer­den. Ist das passiert, wer­den unter anderem der Verkauf und alle Kosten­fra­gen per Ver­trag geregelt. Damit der andere Teil der Immo­bilie weit­er­hin genutzt und bewohnt wer­den darf, wird ein Nießbrauchrecht im Grund­buch ver­merkt. Anschließend erhält der alte Eigen­tümer den Erlös des Teil­verkaufs.

Im Gegen­zug bekommt das Unternehmen vom ehe­ma­li­gen Besitzer eine monatliche Nutzungs­ge­bühr. Der eigene Anteil kann weit­er­hin vererbt wer­den. Und auch über das Haus darf immer noch frei entsch­ieden wer­den. Läuft die ver­traglich vere­in­barte Laufzeit aus, wer­den mit dem Teil­verkauf­san­bi­eter erneut Kon­di­tio­nen aus­ge­han­delt. Ist keine Eini­gung möglich, muss die Immo­bilie kom­plett verkauft wer­den. Der Alteigen­tümer oder die Erben haben die Möglichkeit, den veräußerten Teil wieder zurück­zukaufen.

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Welche Kosten auf Eigentümer zukommen

Soll die Immo­bilie später kom­plett verkauft wer­den, erhal­ten Unternehmen finanzielle Son­der­beteili­gun­gen in Form eines Ent­gelts oder ein­er Vergü­tung, die je Anbi­eter unter­schiedliche Namen haben. Auch der Wertver­lust der Immo­bilie kann nicht nur wegen des gerin­geren Verkauf­ser­lös­es zusät­zliche finanzielle Ein­bußen beim Verkauf bedeuten. Unternehmen vere­in­baren mitunter einen im Verkaufs­fall fäl­li­gen ver­traglich garantierten Min­dest­wert, um sich gegen den Wertver­lust abzu­sich­ern.

Instandhaltung und Sanierung

Ein Teil­verkauf kann sich im Hin­blick auf (ener­getis­che) Sanierun­gen und Mod­ernisierun­gen bezahlt machen, wenn das Unternehmen bere­it ist, sich an diesen Kosten zu beteili­gen. Ger­ade wenn solche baulichen Maß­nah­men finanziell allein nicht zu stem­men sind, bringt der Verkauf nicht nur eine größere Geld­summe im Alter, son­dern sorgt auch in diesem Bere­ich für eine finanzielle Ent­las­tung.

Sind Sie sich unsich­er, ob sich ein Teil­verkauf lohnt? Kon­tak­tieren Sie uns! Wir berat­en Sie gern.

 

Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: © alexlmx/Depositphotos.com

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