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Dürfen meine Nachbarn entscheiden, an wen ich meine Wohnung verkaufe?

Viele Eigen­tümer gehen davon aus, dass sie das Recht haben, über ihre Eigen­tumswoh­nung frei zu ver­fü­gen. Also auch darüber zu bes­tim­men, wem sie die Woh­nung verkaufen möcht­en. Das stimmt allerd­ings nicht ganz. Sofern Sie als Woh­nung­seigen­tümer Teil ein­er Eigen­tümerge­mein­schaft sind, gibt es in vie­len Fällen ein Mit­spracherecht der Nach­barn. Geset­zliche Grund­lage dafür ist die soge­nan­nte Veräußerungs­beschränkung (§ 12 Woh­nung­seigen­tums­ge­setz).

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Die geset­zliche Regelung sieht vor, dass andere Woh­nung­seigen­tümer – also Ihre Nach­barn – beim Verkauf Ihrer Woh­nung eventuell ein Wörtchen mitzure­den haben. Das ist aber nur der Fall, wenn es zuvor auch expliz­it von der Eigen­tümerge­mein­schaft vere­in­bart wurde. Falls Sie in der Sit­u­a­tion sind, Ihre Woh­nung verkaufen zu wollen, aber Ein­wände der Nach­barn befürcht­en, über­prüfen Sie am besten zuerst, ob in der Gemein­schaft­sor­d­nung etwas von einem Mit­spracherecht der Nach­barn beim Woh­nungsverkauf ste­ht. Falls nicht, haben Sie nichts zu befürcht­en. Darüber hin­aus muss die Veräußerungs­beschränkung auch im Grund­buch einge­tra­gen sein – nur dann ist sie recht­skräftig.

Ablehnung nicht ohne wichtigen Grund

Wenn Sie fest­stellen, dass Ein­wände der anderen Eigen­tümer Ihnen beim Verkauf einen Strich durch die Rech­nung machen kön­nten, und wenn Sie ver­muten, dass Ihr Käufer aus irgen­deinem Grund auf Ablehnung bei den Nach­barn stoßen wird, ist es sich­er empfehlenswert, rechtlichen Rat einzu­holen. Sie müssen in Betra­cht ziehen, dass sog­ar ein abgeschlossen­er Kaufver­trag unwirk­sam wer­den kann, falls die Zus­tim­mung der anderen Eigen­tümer nicht vor­liegt. Es ist außer­dem klüger, rechtzeit­ig mit den Nach­barn zu reden und sich deren Akzep­tanz für Ihren Käufer und Woh­nungsnach­fol­ger zu sich­ern. Das Mit­spracherecht der Nach­barn geht auch nicht so weit, dass sie ein­fach jeden Inter­essen­ten ablehnen kön­nen, weil ihnen die Nase nicht passt oder die Anzahl der Kinder mehr Ruh­estörun­gen erwarten lässt. Für die Ablehnung muss ein wichtiger Grund vor­liegen. Auch die Gefahr, dass ein einzel­ner Nach­bar, mit dem Sie vielle­icht im Stre­it liegen, Ihren Woh­nungsverkauf vere­it­elt, ist rel­a­tiv ger­ing. Die Entschei­dung über mögliche Ein­wände gegen Ihren Woh­nungsverkauf hängt nicht von jed­er Einzelmei­n­ung ab. Wenn über­haupt, wird sie von der Mehrheit der WEG-Mit­glieder getrof­fen. In vie­len Woh­nung­seigen­tümerge­mein­schaften wird das Zus­tim­mungser­forder­nis zum Verkauf auch prinzip­iell an die Hausver­wal­tung über­tra­gen.

Ein Profi im Boot hilft immer

Was immer Sie – wahrschein­lich auf­grund schlechter Erfahrun­gen – von Ihren Nach­barn befürcht­en: Den richti­gen Käufer für Ihre Eigen­tumswoh­nung zu find­en, ist sowieso eine Auf­gabe, die Sie am besten einem Profi-Mak­ler über­lassen soll­ten. Der ken­nt sich nicht nur mit allen rechtlichen Fall­strick­en beim Immo­bilien­verkauf aus. Bei der Käufer­auswahl über­prüft der Mak­ler vor­ab, ob es sich um ser­iöse und zahlungskräftige Inter­essen­ten han­delt. Gegen diese wer­den auch Ihre spießig­sten Nach­barn beim besten Willen keine trifti­gen Ein­wände find­en. Ganz neben­bei springt beim pro­fes­sionellen Verkauf Ihrer Woh­nung mit Hil­fe des Mak­lers in den meis­ten Fällen auch noch ein höher­er Erlös für Sie her­aus.

Sie wollen sich­er­stellen, dass der Verkauf Ihrer Eigen­tumswoh­nung rei­bungs­los über die Bühne geht? Dann kon­tak­tieren Sie uns! Wir unter­stützen Sie mit Rat und Tat.

 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier:

https://dejure.org/gesetze/WEG/12.html

http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/zustimmung.html

 

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

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