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Streit um die Scheidungsimmobilie aussichtslos? Vielleicht klappt es mit einem Rückmietkauf

Schon lange sehen Klaus und Corin­na für ihre Ehe keine Zukun­ft mehr. Sie wollen sich schei­den lassen. Allerd­ings haben sie sich erst vor Kurzem gemein­sam eine Immo­bilie gekauft. Was soll aus dieser nun wer­den? Unsere kleine Fallgeschichte führt durch die ver­schiede­nen Möglichkeit­en zur Teilung ein­er Schei­dungsim­mo­bilie und zeigt die Prob­leme auf, die eine Eini­gung oft so schwierig machen. Corin­na und Klaus, unsere exem­plar­ischen Ex-Part­ner, schaf­fen es zum Glück, sich zu ver­ständi­gen. Sie eini­gen sich auf einen Rück­mi­etkauf als ret­tende Lösung.

Ehe aus, Hausverkauf?

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Für Corin­na ist ihre Immo­bilie ein wahr gewor­den­er Traum. Mit Liebe hat sie das Haus ein­gerichtet und eine Wohlfüh­lzone geschaf­fen, die ihr sehr viel bedeutet. Auch nach der Schei­dung will sie aus diesem Zuhause um keinen Preis ausziehen. Klaus dage­gen möchte einen Schlussstrich ziehen. Die Immo­bilie sollte aus sein­er Sicht am besten so schnell wie möglich verkauft wer­den. Er erzählt einem befre­un­de­ten Anwalt von seinem Dilem­ma. Dieser rät ihm davon ab, Miteigen­tümer am Haus zu bleiben. Dann müsste er näm­lich weit­er­hin für die noch offe­nen Schulden an die Bank im vollen Umfang haften. Wäre Corin­na ein­mal nicht mehr in der Lage, ihren Anteil an den Schulden zu begle­ichen, wür­den diese an Klaus hän­gen bleiben. Und das kommt für Klaus nicht infrage.

Aber wie lässt sich die Sache nun lösen, wenn Corin­na einem Verkauf auf keinen Fall zus­tim­men will. Selb­stver­ständlich fehlen ihr die finanziellen Mit­tel, um Klaus seinen Anteil auf einen Schlag auszahlen zu kön­nen. Das heißt, Klaus müsste sich darauf ein­lassen, dass sie ihm seinen Anteil in Rat­en abbezahlt. Aber damit ist er ganz und gar nicht glück­lich, denn für einen echt­en Neustart kann er ein Startkap­i­tal gebrauchen. Wenn Corin­na also unbe­d­ingt weit­er in dem Haus wohnen möchte – vielle­icht kön­nte Klaus dann wenig­stens seinen Teil der Immo­bilie verkaufen. Aber ist das wirk­lich so ein­fach? Wahrschein­lich nicht.

Auf ein­er son­ntäglichen Rad­tour mit seinen Kumpels erfährt Klaus von der Möglichkeit der Teilungsver­steigerung seines Haus­es. Zunächst erscheint ihm die Idee pri­ma. Doch nach einigem Über­legen ändert er seine Mei­n­ung. Der Erlös ein­er Teilungsver­steigerung fällt meist niedriger aus als bei einem Verkauf, und Corin­na müsste am Ende mit ziem­lich­er Sicher­heit doch aus dem Haus ausziehen. Dies würde nur noch Öl ins Feuer der noch-ehe­lichen Stre­it­igkeit­en gießen.

Vielle­icht gibt es ja noch eine weit­ere Alter­na­tive? Wäre es nicht auch möglich, dass ein Inter­essent das Haus kauft und es dann an Corin­na ver­mi­etet? Schnell ruft Klaus seinen Fre­und, den Anwalt, an. Dieser bestätigt die Idee und erk­lärt Klaus das Sys­tem des soge­nan­nten „Rück­mi­etkaufs“. Dabei wird gle­ichzeit­ig mit dem Kaufver­trag auch gle­ich ein Mietver­trag abgeschlossen. Für Klaus scheint es DIE Lösung zu sein. So kann er ein neues Leben starten und Corin­na kann glück­lich in ihrem Heim wohnen bleiben. Nun muss er sie nur noch davon überzeu­gen.

Nach einem lan­gen Gespräch beschließt das Noch-Ehep­aar, einen Käufer für den Rück­mi­etkauf zu suchen, und zwar gemein­sam. Dazu vere­in­baren bei­de erst ein­mal einen Ter­min bei ihrem lokalen Immo­bilien­mak­ler, um die Immo­bilie bew­erten zulassen. Der Immo­bilien­profi erk­lärt ihnen, dass es dur­chaus Inter­essen­ten für bewohnte Ein­fam­i­lien­häuser als Wer­tan­lage gibt. Hoff­nungsvoll schauen Klaus und Corin­na nun in die Zukun­ft. Sollte es mit dem Rück­mi­etkauf wider Erwarten nicht klap­pen, haben die bei­den sich sog­ar darauf geeinigt, als Alter­na­tive dann doch auf einen „nor­malen“ Verkauf der Immo­bilie zu set­zen.

Sie ste­hen vor ein­er Schei­dung und wis­sen noch nicht, was mit Ihrer gemein­samen Immo­bilie passieren soll? Kon­tak­tieren Sie uns! Wir find­en gemein­sam mit Ihnen die beste Lösung.

 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier:

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

https://www.mainz-kwasniok.de/gemeinsames-haus/versteigerung-in-der-trennung/

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/haus-verkaufen-und-zurueckmieten.html

 

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

 

Foto: © inesbazdar/Depositphotos.com

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