ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe
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Rechtzeitig handeln – der Zwangsversteigerung durch Immobilienverrentung zuvorkommen

Wenn Eigen­tümer in finanzielle Not ger­at­en und Kred­ite nicht mehr bedi­enen kön­nen, bleibt oft nichts anderes übrig, als die Immo­bilie schnell­st­möglich zu verkaufen. Doch bei einem Notverkauf unter Zeit­druck oder gar ein­er Zwangsver­steigerung ist die Gefahr groß, dass weit unter Wert verkauft wird. Im schlimm­sten Fall ver­lieren die Betrof­fe­nen dann nicht nur ihr Zuhause, son­dern kön­nen sich mit dem Erlös noch nicht ein­mal von ihren Schulden befreien. Eine Chance, dieser dro­hen­den Abwärtsspi­rale zu ent­ge­hen, bietet möglicher­weise eine Immo­bilien­ver­ren­tung.  

Soll­ten Sie plöt­zlich in eine wirtschaftliche Not­lage ger­at­en, gilt es, keine Zeit zu ver­lieren und sich an einen erfahre­nen Immo­bilien­mak­ler zu wen­den, der Ihnen Alter­na­tiv­en aufzeigen kann. Eventuell gelingt es mit sein­er Hil­fe, die Immo­bilie trotz Zeit­druck noch zu einem mark­t­gerecht­en Preis zu verkaufen, bevor es zu ein­er Kündi­gung Ihres Bankkred­its kommt. Wird der Verkauf pro­fes­sionell ange­gan­gen, ist diese Möglichkeit angesichts der aktuell weit­er­hin sehr hohen Nach­frage nach Immo­bilien dur­chaus real­is­tisch. Selb­st wenn Sie als Immo­bilien­verkäufer in Not sind, haben Sie bei dieser Mark­t­lage noch eine gute Ver­hand­lungspo­si­tion.

Verkaufen, aber nicht ausziehen – Immobilienverrentung

Eine weit­ere Option bietet unter Umstän­den die Immo­bilien­ver­ren­tung. Der große Vorteil dieser Lösung: Sie kön­nen nach dem Verkauf weit­er­hin in der Immo­bilie wohnen bleiben. Für Kap­i­ta­lan­leger kann ein solch­er Kauf auf Rat­en, die Ihnen dann in Form ein­er monatlichen Rente aus­gezahlt wer­den, dur­chaus inter­es­sant sein. Wenn Sie sich für eine Immo­bilien­ver­ren­tung entschei­den, schließen Sie im Prinzip einen ganz nor­malen Kaufver­trag mit dem neuen Eigen­tümer ab. Wichtig ist dabei, dass Sie für sich im Grund­buch ein Wohn­recht ein­tra­gen lassen, das entwed­er lebenslang oder zeitlich befris­tet gel­ten kann. Dementsprechend bekom­men Sie den Kauf­preis für die Immo­bilie dann entwed­er als Leibrente bis an Ihr Lebensende in monatlichen Rat­en aus­gezahlt oder als Zeitrente für einen fest­ge­set­zten Zeitraum. Oft wird auch eine größere Ein­malzahlung gle­ich bei Ver­tragsab­schluss vere­in­bart. Es kann aber auch aus­ge­han­delt wer­den, dass der gesamte Kauf­preis auf einen Schlag gezahlt wird.

Entscheiden Sie gemeinsam mit einem Profi-Makler

Als Ret­tung in ein­er Not­si­t­u­a­tion, die Ihnen kurzfristig Liq­uid­ität ver­schafft und gle­ichzeit­ig ermöglicht, in Ihrem gewohn­ten Zuhause bleiben zu kön­nen, ist diese Option alle­mal eine Über­legung wert. Natür­lich müssen Sie dadurch, dass Sie bei ein­er Immo­bilien­ver­ren­tung ein Wohn­recht in der Immo­bilie behal­ten, ins­ge­samt Abstriche beim Verkauf­spreis im Ver­gle­ich zum Verkauf ein­er leerge­zo­ge­nen Immo­bilie machen. Ein lokaler Qual­itäts­mak­ler kann Sie dazu indi­vidu­ell berat­en und Ihnen auf der Grund­lage des Wertes Ihrer Immo­bilie vor­rech­nen, wie hoch eine Leibrente oder Zeitrente in Ihrem Fall in etwa aus­fall­en würde oder welche Ein­malzahlung real­is­tisch zu erwarten wäre. Daraufhin kön­nen Sie gemein­sam mit Ihrem Mak­ler über­legen, ob die Immo­bilien­ver­ren­tung wirk­lich einen Ausweg aus Ihrer aktuellen Not­lage eröffnet.

 

Sie möcht­en Ihre Immo­bilie vor ein­er Zwangsver­steigerung bewahren? Kon­tak­tieren Sie uns! Wir ken­nen uns mit schwieri­gen Sit­u­a­tio­nen aus und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeit­en auf.

 

 

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: © Elnur_/Depositphotos.com

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