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Immobilienerbe: Miterben auszahlen, was muss ich beachten?

Auf einem Tisch steht ein Modell eines weißen Hauses mit rotem Dach, drumherum liegen unterschiedlich hohe Stapel Ein-Euro-Münzen | Erben auszahlen

Wenn eine Erbenge­mein­schaft eine Immo­bilie geerbt hat, gibt es immer mehrere Möglichkeit­en, mit dem Erbe umzuge­hen. Oft kann sich ein­er der Miter­ben vorstellen, die Immo­bilie als Alleineigen­tümer zu bewohnen. Eine schöne Lösung, denn das Haus oder die Woh­nung bleibt so in der Fam­i­lie. Nur: zum einen müssen sich alle einig sein und zum anderen müssen die anderen Mit­glieder aus­gezahlt wer­den. Kein Prob­lem, ich habe was auf dem Kon­to, denkt sich so manch­er. Aber ist es wirk­lich so ein­fach?

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Sit­u­a­tion um? Wir berat­en Sie und find­en gemein­sam eine Lösung. Melden Sie sich!

 

Vorneweg: wirk­lich alle Mit­glieder der Erbenge­mein­schaft müssen diesem Wun­sch zus­tim­men. Kommt es zur Auszahlung, entspricht die Anteilssumme dem aktuellen Mark­twert. Und nicht jed­er Miterbe hat Anspruch auf die Auszahlung. Ist das so, kann sein Erbteil verkauft wer­den.

Wichtig: vor der Auszahlung über den Wert informieren

Bevor es zu ein­er Auszahlung kommt, sollte der Wert der Immo­bilie von einem Sachver­ständi­gen oder einem regionalen Mak­ler pro­fes­sionell ermit­telt wer­den. Der Profi wird die Bew­er­tung nach einem geprüften Ver­fahren vornehmen. In Frage kom­men Sach­w­ertver­fahren, Ertragswertver­fahren oder Ver­gle­ich­swertver­fahren. Welch­es Ver­fahren er nutzt, ist von der Immo­bilie abhängig.

Von welchen Summen kann man ausgehen?

Natür­lich kommt es immer auf die Art und den Wert der Immo­bilie an, wie hoch die Auszahlungssum­men sind. Beste­ht ger­ade eine große Nach­frage bei einem gerin­gen Ange­bot und dementsprechend hohen Preisen, kann der Wert sehr hoch sein. Wer kein dick­es finanzielles Pol­ster hat, kann die Sum­men eventuell über ein Dar­lehen stem­men. Wenn er denn eines bekommt.

Die Entscheidung vertraglich festhalten

Wenn sich alle geeinigt haben, dass es einen Alleineigen­tümer geben wird, der die Anderen auszahlt, muss alles in einem Auseinan­der­set­zungsver­trag niedergeschrieben wer­den. Alle Bedin­gun­gen und Details der Auseinan­der­set­zung, das heißt der Auflö­sung der Erbenge­mein­schaft, wer­den dort fest­ge­hal­ten.

Wer hat Vorteile von einer Auszahlung?

Prof­i­tiert man von hohen Frei­be­trä­gen und weit­eren steuer­lichen Begün­s­ti­gun­gen, ist eine Auszahlung finanziell vorteil­haft. Für Erben, die mehr Erb­schaftss­teuern und gerin­gere Frei­be­träge zahlen müssen, ist der Verkauf der Immo­bilie allerd­ings vorteil­hafter als eine Auszahlung.

Ein regionaler Profi­mak­ler kann am besten sagen, ob sich die Auszahlung der Miter­ben lohnt oder ob man eher einen Verkauf in Betra­cht ziehen sollte, von dessen Erlös alle etwas haben. Ein Mak­ler kann auch einen Erbrecht­sex­perten aus sein­er Region empfehlen. Gibt es Stre­it oder Uneinigkeit­en inner­halb der Erbenge­mein­schaft, kann er als Medi­a­tor zwis­chen den Parteien ver­han­deln und mit allen zusam­men nach ein­er Lösung suchen. Fällt die Entschei­dung für den Verkauf, wird er diesen Prozess als Ver­mark­tung­sprofi übernehmen.

Sie haben als Erbenge­mein­schaft eine Immo­bilie geerbt und wollen wis­sen, was diese wert ist? Fra­gen Sie uns – wir berat­en Sie gern!

 

Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

 

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

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