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Sabine F.: Ohne das Erbe hätten wir nie erfahren, dass wir noch einen Onkel haben

Der reiche Onkel in Ameri­ka, der auf ein­mal auf­taucht, ist so eine Wun­schver­wandtschaft, die ein jed­er gerne hätte. Die es aber eigentlich nicht gibt. Dass wir einen solchen haben, hät­ten wir uns daher im Traum nicht gedacht. Reich ist er allerd­ings nicht. Aber wir sind um einen Ver­wandten reich­er, den wir ohne das Haus mein­er Mut­ter nie getrof­fen hät­ten.

Als meine Mut­ter starb, hat sie uns Kindern und weit­eren Anver­wandten das Haus vererbt, in dem wir aufgewach­sen sind. Da wir mehrere sind, bilde­ten wir eine Erbenge­mein­schaft, die es aufzulösen galt. Da es kein Tes­ta­ment gab und wir uns nicht sich­er waren, ob wirk­lich alle Erben berück­sichtigt sind, haben wir einen Erber­mit­tler mit der Suche nach weit­eren erb­berechtigten Ver­wandten beauf­tragt.

Gemeinsam auf der Suche nach einem neutralen Makler

Und dann stand er plöt­zlich da: Onkel Heinz aus Illi­nois. Meine Mut­ter hat­te uns nie erzählt, dass sie noch einen jün­geren Halb­brud­er hat, der in jun­gen Jahren eine Green Card gewon­nen hat­te und in die USA aus­ge­wan­dert war. Das war eine Aufre­gung! Schnell waren wir uns sym­pa­thisch und tauscht­en begeis­tert Erin­nerun­gen an das Haus aus, schließlich hat­te auch er darin gelebt. Da es nun darum ging, zu entschei­den, was mit der geerbten Immo­bilie passieren soll, sucht­en wir nach einem lokalen Mak­ler. Es war mir sehr wichtig, dass wir das gemein­sam tun, schließlich muss der Mak­ler neu­tral sein und unser aller Inter­essen unter einen Hut bekom­men.

Was machen wir mit der geerbten Immobilie? 

Zunächst nahm der Mak­ler eine pro­fes­sionelle Bew­er­tung vor. Die braucht­en wir auch, denn kein­er hat­te eine Ahnung, was das Haus eigentlich noch wert war. Und wir kon­nten nur mit der richti­gen Prei­sein­schätzung eine fak­ten­basierte und faire Entschei­dung tre­f­fen, was wir let­z­tendlich mit dem Haus tun. Soll­ten wir es verkaufen und den Verkauf­ser­lös aufteilen? Oder doch lieber ver­mi­eten? Onkel Heinz über­legte sog­ar, wieder nach Deutsch­land zu kom­men und das Haus zu übernehmen. Dann hätte er uns allerd­ings auszahlen müssen. Und reich ist er wie gesagt nicht.

Die Auflösung unserer Erbengemeinschaft

Wir alle woll­ten eine ein­vernehm­liche Auflö­sung unser­er Erbenge­mein­schaft. Es sollte nicht so kom­men, dass ein Miterbe eine Teilungsver­steigerung beantragt. Wir hat­ten ein­fach keine Lust, deshalb finanzielle Ein­bußen in Kauf zu nehmen. Zusam­men mit unserem Mak­ler, der uns wirk­lich toll berat­en hat, haben wir uns let­z­tendlich dazu entsch­ieden, das Haus zu verkaufen. Auch Onkel Heinz war schließlich überzeugt. Irgend­wie war er über die Jahre doch mehr Amerikan­er gewor­den, als er dachte. In unser­er Auseinan­der­set­zungsvere­in­barung hiel­ten wir fest, wie alles aufgeteilt wird. Ende gut, alles gut. Und näch­stes Jahr fliegen wir nach Illi­nois.

Sind Sie und Ihre Erbenge­mein­schaft unsich­er, was aus der gemein­sam geerbten Immo­bilie wer­den soll? Kon­tak­tieren Sie uns! Wir berat­en Sie gern.

 

Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

Foto: © jemastock/Depositphotos.com